Lukasstr.1
, 52070 Aachen +49 241 609 522 50 office@worldplast.eu

AGB

Verkaufs- und Lieferbedingungen
der Worldplast Sp. z o.o.

Verbindlichkeit und Vertragsabschluss
Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen der Worldplast Sp. z o.o., im Folgenden Worldplast. Sie sind wesentlicher Bestandteil der Lieferverträge und gelten durch Auftragserteilung als anerkannt. Sie gelten bei ständigen Geschäftsbeziehungen auch für die zukünftigen Verträge. Abweichende/entgegenstehende Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner sind nur dann gültig, wenn Worldplast ausdrücklich/schriftlich ihrer Geltung zugestimmt hat. Sollte der Vertragspartner hiermit nicht einverstanden sein, muss Worldplast hierauf sofort schriftlich hingewiesen werden. Für diesen Fall behält sich Worldplast vor, seine Angebote zurückzuziehen, ohne dass gegen Worldplast Ansprüche irgendwelcher Art erhoben werden können. Soweit Lieferungen außenwirtschaftlichen Verpflichtungen, (gem. AWG, AWV, Dual-Use-VO, KWKG, (US) Exportkontrollrecht/Embargo-Recht) unterliegen, wird der Käufer eigenverantwortlich sämtliche Bestimmungen beachten. Erforderliche Genehmigungen wird der Käufer einholen.

Angebote
a) Angebote sind freibleibend, unverbindlich und gelten vorbehaltlich Materialeindeckungsmöglichkeiten. Der Zwischenverkauf und Irrtum bleiben vorbehalten. Preise gelten nur dann als Festpreis, wenn dies im Einzelfall ausdrücklich vereinbart ist.
b) Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
c) Hilfe bei Inbetriebnahme:
Worldplast entsendet einen Techniker, der den Kunden bei der Inbetriebnahme der Maschine im Trockenlauf mit seinem Fachwissen unterstützt. Die Verantwortung für die Inbetriebnahme liegt allein beim Kunden. Die Entsendung erfolgt für maximal einen Tag, bei Großmaschinen ab einer Tonnage von 200 Tonnen zwei Tage. Unterstützung bei Inbetriebnahme beinhaltet die Funktionstüchtigkeit im Handbetrieb der Komponenten Schließeinheit und Spritzeinheit. Sollte im Trockenlauf festgestellt werden, dass Teile ausgetauscht werden müssen oder zusätzlich erforderlich sind, trägt sämtliche in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten der Kunde.
d) Inbetriebnahme:
Worldplast entsendet einen oder mehrere Techniker, der verantwortlich die Maschine im Trockenlauf in Betrieb nimmt. Da es sich um eine Gebrauchtmaschine handelt, kann es vorkommen, dass Schläuche, Dichtungen und andere Verschleißteile nicht in einem neuwertigen Zustand sind. Weisen diese einen Defekt auf, werden diese auf Kosten der Worldplast ausgetauscht.

Preise
a) Die Preise verstehen sich, wenn nicht anders vereinbart, in EURO ab Werk einschließlich Verladung im Werk jeweils zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden Umsatzsteuer. Zölle und sonstiger öffentlicher Abgaben, soweit solche anfallen.
b) Lieferungen werden ausschließlich auf Anweisung und auf Kosten des Käufers transportiert, verpackt und (transport)versichert. Auf Verlangen ist das Verpackungsmaterial und leihweise zur Verfügung gestellte Hilfsgeräte unverzüglich fracht- und kostenfrei zurückzusenden.

Aufträge
Nach Bestellung / Auftragseingang erstellt der Verkäufer an den Besteller eine Proforma-Rechnung / Rechnung. Die Zahlung des Rechnungsbetrages ist, soweit nicht anders vereinbart, sofort fällig. Erfolgt innerhalb von 5 (fünf) Werktagen ab dem Ausstellungsdatum der Proforma-Rechnung / Rechnung bzw. der vereinbarten Fälligkeitsfrist kein Zahlungseingang auf das ausgewiesene Bankkonto des Verkäufers, wird gegenüber dem Besteller die Reservierung der Ware aufgehoben. Die Annahme eines Auftrages verpflichtet den Verkäufer nicht zur Annahme von Anschlussaufträgen zu gleichen Konditionen.

Rücknahme
Eine Rücknahme gelieferter Maschinen, Teile wird ausgeschlossen.

Lieferumfang und Lieferzeit
a) Die Lieferungen erfolgen, soweit nichts anderes vereinbart ist, ab Werk, frei LKW verladen.
b) Bis zum Versand der Lieferung sind (geringfügige) technische Änderungen/Verbesserungen gestattet. Insbesondere sind solche technischen Änderungen zulässig, die bei Vertragsabschluss noch nicht vorhersehbar waren und auf die Erbringung des vereinbarten Leistungsumfanges positive Auswirkungen haben. Die Lieferzeiten ergeben sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien und sind annähernd. Ihre Einhaltung durch Worldplast setzt voraus, dass alle kaufmännischen/technischen Fragen zwischen den Vertragspartnern geklärt sind und der Käufer alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z.B. Beibringung der erforderlichen Bescheinigungen/Genehmigungen, die Leistung der vereinbarten Zahlung und rechtzeitige Materialbeistellungen, erbracht hat; ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit Worldplast die Verzögerung zu vertreten hat.
c) Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger/rechtzeitiger Selbstbelieferung. Bei nicht fristgerechter Lieferung durch Zulieferer von Worldplast ist auch Worldplast von der Einhaltung der Lieferfrist entsprechend entbunden; dies setzt voraus, dass Worldplast ordnungsgemäß bestellt hat.

d) Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf das Werk Worldplast verlassen hat oder Versandbereitschaft gemeldet ist.

Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald der Liefergegenstand das Lager des Verkäufers oder den Ladeort verlassen hat.

Eigentumsvorbehalt
Worldplast behält sich das Eigentum an sämtlichen Liefergegenständen bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung vor.

Gewährleistung
Für gebrauchte Maschinen und Teile ist eine Gewährleistung ausgeschlossen.

Haftung (Schadenersatz/Aufwendungsersatz)
Worldplast haftet nur unter bestimmten Bedingungen für Schäden.

Zahlungen
Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers vor Verladung bzw. Versand der Ware ohne Abzug zahlbar.

Anwendbares Recht/Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für alle gegenseitigen Ansprüche ist Aachen. Als Gerichtsstand gilt Aachen.

Rechtswirksamkeit, Datenschutz
Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Sonstiges
Die Parteien vereinbaren für alle etwa zu treffenden Abreden Schriftform. Der Käufer hat Worldplast auf Eigenschaften der Liefergegenstände gesondert hinzuweisen.

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